Hessischer Bildungsserver / Individuelle Förderung

Allgemeines

Die Grundlage für die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler formuliert das Hessische Schulgesetz:

 

  • § 3 HSchG – Grundsätze für die Verwirklichung

6) Die Schule ist so zu gestalten, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler in einem möglichst hohen Maße verwirklicht wird und jede Schülerin und jeder Schüler unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage in der körperlichen, sozialen und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung angemessen gefördert wird. Es ist Aufgabe der Schule, drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung mit vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken. Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen haben Anspruch auf individuelle Förderung. Hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen durch Beratung und ergänzende Bildungsangebote in ihrer Entwicklung gefördert werden.

Eigentlich ist individuelle Förderung nichts Neues:

 "Deßhalb ist es durchaus eine der ersten Forderungen an den denkenden und wachsamen Lehrer, in dieser, wie in anderer Beziehung die Kunst des Individualisirens zu üben, und daher auch auf Geschlecht, Temperament, geistige Begabtheit, Alter und Bildungsstufe der Schüler verständige Rücksicht zu nehmen. (...) Und so ist vor allen Dingen Beobachtung, Aufmerksamkeit und psychologischer Blick und Tact erforderlich, um die Gemüther individuell richtig zu erfassen, zu beurtheilen, und, was die Hauptsache ist, ihrer Individualität gemäß, überhaupt richtig und erfolgreich zu erziehen."

Pädagoge Karl Friedrich Schnell, Die Schuldisciplin. Als wissenschaftlich geordnete Kunde, Berlin 1850

 

Maria Montessori drückt es so aus: „Das innerste Problem unserer Pädagogik besteht darin, jedem Kind das zu geben, was seine Gegenwart jeweils verlangt.“

Um diesem Problem gerecht zu werden, bedarf es auch einer (Um)orientierung:

  • Gleich welchen Weg eine Lehrkraft für den Umgang mit Heterogenität wählt, in der Regel ist ein deutlicher Haltungswechsel in der Rolle, im Auftrag und in der Arbeitsweise des Lehrenden notwendig.
  • Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche als Individuen in einer Lerngemeinschaft angesehen werden. Aufgabe der Lehrkräfte und ggf. des weiteren pädagogischen Personals ist es, für eine optimale Schullaufbahn und ein gemeinsames Lernen im Sinne der Inklusion zu sorgen.

Aber was bedeutet dies konkret?

Unterricht hat den Auftrag, auf die unterschiedlichen Lernausgangslagen und Lernentwicklungen der einzelnen Schülerin, des einzelnen Schülers einzugehen.

  • Dafür stehen der Schule, ihren Lehrkräften unterschiedlichste Möglichkeiten zur Verfügung, um den Unterricht kompetenzorientiert und differenziert zu gestalten - auch unterstützt durch das mittlerweile sehr breitgefächerte Medienangebot.
  • Der Ausbau der ganztägig arbeitenden Schule in Hessen bietet nunmehr die Chance, mit zusätzlichen Bildungsangeboten die besonderen Talente, Begabungen, Förderbedürfnisse der einzelnen gerecht zu werden.

Für den Umgang mit Heterogenität benötigen Lehrkräfte und Schulleitung Hilfestellungen und Unterstützung in Form von Fortbildung, Beratung und Begleitung. Diese Unterstützung werden z.B. durch die drei Projektbüros Individuelle Förderung Nordhessen, Mittelhessen und Südhessen angeboten und können von Kolleginnen und Kollegen genutzt werden:

 

Fortbildungsveranstaltungen

Fachtage, pädagogische Tage

Nutzung der Lernwerkstätten

Beratung und Begleitung

 

Zu Fragen des Ganztages steht die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ zur Verfügung.